Stand: 15.12.2022
GELTUNGSBEREICH: Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäfts- und Vertragsbeziehungen zwischen Antares-NetlogiX Netzwerkberatung GmbH, Feldstraße 13, A-3300 Amstetten, FN 200620f, Firmenbuchgericht: Landesgericht St. Pölten, im Folgenden kurz "Antares-NetlogiX“, und ihren Kunden, welche Unternehmer im Sinne des § 1 UGB sind. Insbesondere gelten diese AGB unabhängig vom verwendeten Kommunikationsmedium und auch für im Ausland durchgeführte Projekte bzw. ins Ausland gelieferte Waren. Wird bei Vertragsabschluss bzw. durch eine Angebotslegung durch Antares-NetlogiX eine von den hier angeführten abweichende Vereinbarung getroffen, geht diese spezielle Vereinbarung diesen AGB vor. Bestellungen und Angebote können auf jedem nachweisbaren Wege erfolgen, wobei mündliche Abreden schriftlich von Antares-NetlogiX bzw. vom Kunden bestätigt werden müssen, um wirksam vereinbart zu sein. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird, wobei die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB, wie sie unter www.netlogix.at/agb abrufbar ist, maßgeblich ist. Die Vertragssprache ist Deutsch.
NICHTANERKENNUNG FREMDER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN: Geschäftsbedingungen des Kunden, welche diesen AGB entgegenstehen, werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden von Antares-NetlogiX ausdrücklich schriftlich anerkannt. Insbesondere akzeptiert Antares-NetlogiX keine vom Kunden ausgesprochene Zessionsverbote und/oder jegliche sonstige, die Zession von Forderungen betreffende Vertragsbedingungen.
PREISE UND LIEFERBEDINGUNGEN: Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt vereinbarten Preise lt. Preisliste von AntaresNetlogiX bzw. die vom Hersteller empfohlenen Kundenpreise. Bei Projekten, die die Laufzeit eines Monats unterschreiten, sind die Dienstleistungspreise als Fix-Preise ("all-inclusive") anzusehen. Barauslagen, Versandkosten udgl. werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Projektdienstleistungen: Grundsätzlich wird bei Auftragserteilung eine Teilrechnung von 40 % der Gesamtrechnungssumme gestellt. Nach Implementierung und Probelauf bzw. erfolgreichem Testbetrieb und der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch den Kunden wird der Rest der Summe durch den Kunden überwiesen. Handelslieferungen von Waren: 14 Tage netto.
VERZUGSZINSEN: Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, ist während dieser Zeit Antares-NetlogiX von seinen Leistungen befreit. Dabei fallen gesetzliche Verzugszinsen (9,2 % über dem Basiszinssatz), Entschädigung für Betreibungskosten (§ 458 UGB) und gegebenenfalls außergerichtliche Verfolgungskosten (§ 1333 Abs 2 ABGB) an.
EIGENTUMSVORBEHALT: Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von AntaresNetlogiX. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Antares-NetlogiX berechtigt, die in ihrem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist. Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne Zustimmung von AntaresNetlogiX untersagt. Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügungen usw.) sind Antares-NetlogiX sofort zu melden. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen Kosten zu tragen und hat Antares-NetlogiX schad- und klaglos zu halten, soweit er diese Zugriffe Dritter verursacht hat. Antares-NetlogiX Netzwerkberatung GmbH Feldstraße 13, A-3300 Amstetten T: +43 74 72 / 65 480-0 E: office@netlogix.at
AUSSCHLUSS DER ZURÜCKBEHALTUNG: Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. Das Recht des Kunden, Zahlungen wegen Unsicherheit gemäß § 1052 Satz 2 ABGB zurückzuhalten, wird dadurch nicht berührt.
STORNIERUNG VON AUFTRÄGEN DURCH DEN KUNDEN: Stornierungen durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung durch Antares-NetlogiX möglich. Werden Stornierungen innerhalb von drei Tagen vor Projektbeginn durch den Kunden bekanntgegeben, ist Antares-NetlogiX berechtigt, entstandene Kosten für Projektierung, Planung und Vorbereitungsmaßnahmen in der Höhe von bis zu 10 % der Nettoauftragssumme zu verlangen. Bei stornierten Warenlieferungen werden sämtliche entstandene Kosten (Stornogebühren bei Lieferanten/Versandkosten/Bearbeitungsgebühren udgl.) in Rechnung gestellt.
ZAHLUNGSFÄHIGKEIT: Sollte bei einem Kunden von Antares-NetlogiX das Ereignis einer Nichtzahlung der Restschuld nach 3. eingeschriebener Mahnung eintreten, ist Antares-NetlogiX ermächtigt, das Vertragsverhältnis vorzeitig - aus wichtigem - Grund zu lösen.
GEWÄHRLEISTUNG: Allfällige Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Antares-NetlogiX leistet primär Gewähr durch Verbesserung oder Austausch der mangelhaften Sache. Antares-NetlogiX ist zur Gewährleistung nur verpflichtet, wenn der Mangel binnen angemessener Frist nach Übergabe schriftlich gerügt wurde. Darüber hinaus hat der Kunde zu jedem Zeitpunkt den Beweis zu erbringen, dass die Mangelhaftigkeit der erbrachten Leistung bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Wird eine darüber hinausgehende Garantie durch den Hersteller gewährt, gibt Antares-NetlogiX diesbezügliche Vorteile an den Kunden weiter. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn und soweit der Kunde selbst oder ein Dritter ohne schriftliche Einwilligung von Antares-NetlogiX gelieferte Sachen wartet oder ändert und der Mangel dadurch entsteht. Wird Antares-NetlogiX für den Kunden wegen von ihm gemeldeter, angeblich vorliegender Mängel tätig und stellt sich heraus, dass kein Mangel vorliegt oder ein vorliegender Mangel vom Kunden zu vertreten ist, hat der Kunde AntaresNetlogiX den entstandenen Aufwand zu ersetzen. Nicht in den Bereich der Gewährleistung fallen Ereignisse, die durch höhere Gewalt, wie u.a. nachfolgende, ausgelöst werden:
Die gelieferten Hardware- bzw. Softwarekomponenten werden in vom Hersteller zugestelltem, von diesem zugesicherten einwandfreiem Zustand übergeben. Gegen gesonderte Verrechnung werden Mängel durch AntaresNetlogiX behoben, welche auf unsachgemäße Lagerung, Manipulationen sowie nicht konforme technische Behandlung, Implementierung und Einstellungen zurückzuführen sind.
Antares NetlogiX trifft für Hard- und Software-Produkte von Drittanbietern vor Auslieferung keine Kontroll- und Überprüfungspflicht (Zwischenlieferant).
Antares NetlogiX übernimmt folglich keine Haftung wie immer geartete Haftung für nachweisbare Fehler, die auf sogenannten Software-Bugs beruhen. Da entweder der Einsatz der Software beim Kunden vorher nicht getestet wurde oder andere Gründe vorliegen, die nicht im Einflussbereich von Antares NetlogiX liegen, werden Software-Fehler von der Gewährleistung/Haftungsansprüchen ausgenommen. Da für Softwarefehler ausschließlich der Software-Hersteller verantwortlich zeichnet und eine Lösung („Bugfix“) herbeiführen kann. Dies gilt analog für Hardwarekomponenten, wo ein Austausch ebendieser nicht zum gewünschten Erfolg führen kann („works as designed“).
Ebenso kann keine Haftung für Tatbestände übernommen werden, die vor dem Vertrag öffentlich bekannt waren oder deren Folgen – nach dem Stand der Technik - absehbar waren. Für Aussagen und Tätigkeiten von externen Projektbeteiligten und Außenstehende kann ebenso keine Verantwortung übernommen werden. Im Gegensatz dazu übernimmt Antares NetlogiX die Verantwortung im Falle von Fehlkonfigurationen oder von nachgewiesenen falschen Informationen durch seine Mitarbeiter beziehungsweise von Beratungsfehlern. Wird vom Kunden ausdrücklich eine Umgehungslösung („workaround“) von Antares Netlogix gewünscht kann ebenso keine Haftung übernommen werden, da es sich um eine nicht ausgetestete, individuelle Art der Nothilfe handeln kann. Diese erfolgt immer in Übereinstimmung mit dem Kunden unter Aufklärung allfälliger Folgen.
Die Durchlieferung von Hardware- und Softwarekomponenten erfolgt ohne Gewährleistungsrechte an Antares NetlogiX.
HAFTUNG: Antares-NetlogiX haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, ausgenommen bei Personenschäden, ausgeschlossen. Für untypische Schäden, reine Vermögensschäden, Verlust oder Beschädigung aufgezeichneter Daten, für indirekte Schäden und Folgeschäden, für entgangenen Gewinn, für erwartete, aber nicht eingetretene Ersparnisse und für Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet Antares-NetlogiX nicht. Antares-NetlogiX haftet nicht für Inhalt, Richtigkeit oder Vollständigkeit von Daten, Nachrichten oder Informationen, welche unter Gebrauch von durch Antares-NetlogiX bereitgestellter Services empfangen, übermittelt oder verbreitet werden oder zugänglich sind. Antares-NetlogiX betreibt Services sorgfältig und zuverlässig.Dennoch kann es im Rahmen der Leistungserbringung durch Antares-NetlogiX infolge unvermeidbarer und nicht von Antares-NetlogiX zu vertretenden Ereignissen sowie betriebsnotwendigen Wartungsarbeiten zu unvermeidbaren Unterbrechungen kommen. Antares-NetlogiX ist aber bemüht, Störungen oder Unterbrechungen so rasch wie möglich zu beheben. Antares-NetlogiX haftet nicht für Schäden, die zurückzuführen sind auf: höhere Gewalt (z.B. Feuer- und Wasserschäden, direkter oder indirekter Blitzschlag), Einwirkungen durch vom Kunden angeschlossene Geräte, Handlungen Antares-NetlogiX nicht zurechenbarer Dritter, Antares-NetlogiX nicht zurechenbaren Netzausfall, Verlust, Diebstahl oder unbefugte Inanspruchnahme oder unvermeidbare Betriebsunterbrechungen, welche zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen notwendig sind oder auf unvermeidbare und nicht von Antares-NetlogiX zu vertretende Ereignisse zurückzuführen sind. Der Kunde haftet Antares-NetlogiX für Schäden, die durch Verlust, Beschädigung oder infolge Überlassung von Equipment an Dritte entstehen. Keine Haftung erfolgt weiters für vom Kunden nicht befolgte Ratschläge (auch mündliche) und Risikovermeidung durch Antares-NetlogiX und unterlassene übliche Handlungen des Kunden, die von einem sorgfältigen Unternehmer - der im technischen Umfeld tätig ist - angenommen werden können (z.B. adäquate Datensicherung).
DATENSCHUTZ: Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen des jeweiligen anderen Partners. Andere Bestimmungen - wie die Veröffentlichung von Projektabläufen und Referenzangaben auf der Homepage von Antares-NetlogiX - werden gesondert vereinbart und durch den Kunden legitimiert.
SUBUNTERNEHMER: Antares-NetlogiX behält sich vor, zur Erfüllung erteilter Aufträge Personal anderer Unternehmen bzw. freie Mitarbeiter zur Unterstützung beizuziehen. Auf Anfrage durch den Kunden wird jederzeit Auskunft über Person und Qualifikation sowie Ausmaß der Leistungen usw. dieser Ressourcen gegeben.
VERTRAGSAUSLEGUNG: Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Als Auslegungshilfe sind im Zweifelsfall auch einschlägige ÖNORMEN heranzuziehen.
ERFÜLLUNGSORT, ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND: Soferne kein bestimmter Lieferort vereinbart ist, ist der Erfüllungsort Amstetten. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Frage der Gültigkeit der Kundenverträge selbst, ist österreichisches Recht, mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes, anzuwenden. Allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, welchem diese AGB zugrunde liegen, einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens und seiner Vor- und Nachwirkungen, werden ausschließlich durch das für Wien, Innere Stadt, in Handelssachen zuständige Gericht entschieden.
Die Geschäftsführung
DI Alexander Graf & Jürgen Kolb